Datenschutz
und Seitensprung
Ich hätte mich
in meinem Kalenderblatt vom 5. Februar für die Abschaffung des
Bankgeheimnisses ausgesprochen, wurde mir vorgeworfen. Das wollte ich nicht.
Hatte nur angeregt, darüber nachzudenken, ob es sich den überhaupt rein
faktisch noch aufrecht erhalten lässt. Und je mehr neue CDs mit angeblichen
Daten von Steuersündern jetzt auftauchen, desto berechtigter erscheint mir
die Frage.
Eine Frage, die
sich noch viel mehr aufdrängt, was Vorgänge im öffentlichen Raum
anbelangt. Da zieht der Datenschützer Google wegen Street View vor das
Bundesverwaltungsgericht und verlangt, dass Gesichter wirksam abgedeckt
werden. Zum Schutze der Bürger in verfänglicher Situation – vermutlich
etwa nach einem Schäferstündchen mit der Sekretärin im Hotel. Allerdings
wird ein verdecktes Konterfei keine betrogene Ehefrau daran hindern, ihren
Göttergatten zu erkennen. Verborgen bliebe ihr dank Datenschützers Gang
vor Gericht allenfalls, aber immerhin, wie glückselig der Unglückselige
strahlte kurz nach dem Seitensprung.
Dabei ist das
Risiko, irgendwo von Googles Kamera erfasst zu werden äusserst gering.
Deutlich wahrscheinlicher ist, dass einer im öffentlichen Raum zufällig
oder gewollt mit einem Handy geknipst wird und den mehr oder weniger
kompromittierenden Schnappschuss auf Facebook oder Twitter wieder findet.
Trotz Datenschutz und Datenschützern gibt es Intimität im öffentlichen
Raum nicht (mehr). Denn was da stattfindet, kann mit der heute in jeder
Hosentasche vorhandenen Technik klammheimlich aufgezeichnet und zeitgleich
weltweit verbreitet werden.
Dem
versuche ich so gut als möglich Rechnung zu tragen – etwa wenn ich auf
der sonntäglichen Radeltour einmal dringend muss in Gottes freier Natur.
Ich verrichte mein kleines Geschäft so diskret hinter drei Bäumen, dass
ich damit leben könnte, wenn ich dabei gefilmt und webweit als übler
Pisser gebrandmarkt würde.
fel.
PS:
Das gilt indes wie gesagt nur für den öffentlichen Raum. Weh dem, der mich
knipst, wenn ich allein daheim im Wohnzimmer an den Gummibaum pinkle! Zumal
meine Frau seit Kurzem twittert.
Ältere
Kalenderblätter dieses Monats
Grammatik
und Poesie
Ich weiss, wer im
Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Ich will es trotzdem tun
von Zeit zu Zeit und auf diesen Kalenderblättern über Misshandlungen der
schönen Sprache Goethes schreiben. Über sprachliche Fehler und Schnitzer
in Gerichtsurteilen, aber auch in der Gerichtsberichterstattung.
Dass der Dativ
dem Genitiv sein Tod wurde, ist Schnee von gestern. Und dass hie und da
einer ein Akkusativ verpasst, kommt regelmässig vor. Gestaunt habe ich
unlängst, dass sogar den Nominativ vergessen werden kann. Ich zitiere aus
einem Medienbericht über eine Strafgerichtsverhandlung: «Doch statt der
Dirne erwarten ihn dort zwei Männer: einen 26-jährigen Italiener und einen
23-jährigen Schweizer.»
Schmunzelnd habe
ich den Text einem auf den Tag genau heute vor zehn Jahren pensionierten Gerichtsschreiber geschickt, der
einst als das sprachliche Gewissen des schweizerischen Bundesgerichts galt.
Statt sich zu grämen über den Niedergang der deutschen Sprache, wurde er
poetisch und dichtete zurück:
Der
Taugenichts – heutzutage
Was die Zeitung
berichtet, ist eine Perle:
Hätten doch die zwei dummen Kerle
der Geldbeutel dem Freier nicht geklaut
und das Gerät vom Auto nicht ausgebaut,
wäre den Raub von dem Falschgeld nur Versuch
und untauglich – so steht’s im Lehrbuch.
Untauglich ist
auch der Schreiberling,
der ein so simpel-einfaches Ding
wie der Werfall der deutschen Muttersprache
und der Wenfall, auch eine leichte Sache,
noch nie im «Heuer» gefunden hat.
Das ist blamabel – in der Tat.
Dem ist nichts
beizufügen - ausser vielleicht, dass der erwähnte «Heuer», Walter mit
Vornamen, Autor des Buchs «Richtiges Deutsch» ist.
fel.
PS: Nur
wer nichts tut, macht keine Fehler. Und viele sprachliche Böcke, die da
geschossen werden, gehen gar nicht auf sprachliches Unvermögen zurück,
sondern vielfach auf allzu hektisches Hantieren mit der elektronischen
Textverarbeitung.
5
Februar 2010
Geheimnis
in Bedrängnis
Vor sehr vielen
Jahren sprach sich einmal ein Plenum (Versammlung sämtlicher Mitglieder)
des Bundesgerichts nur gerade mit dem Stichentscheid des Präsidenten gegen
eine im Parlament vorgeschlagene Erhöhung der Zahl der Richter aus. Weil
man fürchtete, das knappe Resultat könnte die Politik irritieren, wurde
beantragt, über das Stimmenverhältnis strengstes Stillschweigen zu
bewahren. Worauf ein alter weiser Richter anregte, sich zuerst einmal zu
überlegen, ob man denn in diesem Haus überhaupt etwas geheim halten
könne. Zu Recht wohl, denn schon kurz nach Schluss des Plenums wusste auch
ich als Journalist vom knappen Resultat genauso wie von der
Geheimhaltungsdebatte. Und heute finden solche News dank SMS sogar schon vor
dem Schluss der Sitzung den Weg aus dem Saal.
An diese Episode
denke ich oft, wenn ich die Bemühungen zur Rettung des Schweizer
Bankgeheimnisses beobachte. Vielleicht bräuchte es auch hier einen alten
weisen Mann, der die Frage in den Raum stellt, ob denn das Bankgeheimnis
sich im Zeitalter des elektronischen Massengeschäfts rein faktisch noch
aufrecht halten lässt. Ob sich mit Strafdrohung sicherstellen lässt, dass
Mensch und Elektronik wirklich dicht halten. Ob die Schweiz sich nicht
zuerst überlegen müsste, ob das Bankgeheimnis überhaupt aufrecht erhalten
werden kann, und danach erst darüber streiten, ob das geschehen darf, soll
oder muss.
Denn sollte die
Kirche dereinst die Beichte per Internet abnehmen, wird auch das
Beichtgeheimnis nicht mehr sein, was es einmal war. Und solange Hacker in
das Informatiksystem des Pentagons eindringen, dürfte es nur eine Frage der
Zeit sein, bis irgendein Gutmensch in grossem Stil Bankdaten aufs Web stellt
und per Twitter allen Schäubles dieser Welt zur freien Verfügung stellt.
fel.
PS:
Allerdings auch wenn das Bankgeheimnis der Schweiz an der normativen Kraft
des Faktischen zerbrechen sollte, bleibt Deutschlands grosses Problem mit
seiner immensen Schattenwirtschaft bestehen, und das darin weiterhin
verdiente schwarze Geld wird nicht weiss, sondern nur anders versteckt.